Bloggende Beamte: Update
Nach dem ich vor geraumer Zeit schon einmal über das Bloggen im Außwärtigen Amt berichtet hatte, trudeln jetzt schön langsam die Meldungen von den anderen Ministerien ein. Hier die Antwort des Finanzministeriums, die ich ebenfalls via IFG eingeholt habe:
Sie bitten um Einsicht in (Rund-) Erlasse des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zum Umgang der Beamten mit sog. Weblogs. Hierzu gebe ich Ihnen folgende Auskunft: Erlasse des BMF zum Umgang seiner Beamten mit Weblogs gibt es nicht. Beamtinnen und Beamte sind verpflichtet, das Amtsgeheimnis zu wahren, d. h. sie haben über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren (§ 61 BBG).
D.H. Bloggen als Finanzbeamter ist prinzipiell erlaubt, wenn man sich an ein paar Regeln hält…. oder seh ich das falsch? Hier der Link zum Schreiben des BMF.