Update (2): Bloggende Beamte
Jetzt gehts rund: Auch das Wirtschaftsministerium hat geantwortet: Allerdings nicht per offiziellem Schreiben, sondern per Antwort-Mail. Soll mir recht sein.
In der im BMWi geltenden Dienstvereinbarung über die Nutzung und Anwendung der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ist u.a. geregelt, dass eine private Nutzung der IuK-Arbeitsplätze den Beschäftigten des BMWi in geringfügigem Umfang gestattet ist, soweit die dienstliche Aufgabenerfüllung sowie die Verfügbarkeit des EDV-Systems für dienstliche Zwecke nicht beeinträchtigt werden und haushaltsrechtliche Grundsätze dem nicht entgegenstehen. Dabei sind von den Beschäftigten bestimmte Verhaltensgrundsätze einzuhalten, bspw. darf es durch die Nutzung zu keiner Schädigung des Ansehens des Dienstherrn kommen oder zu einem Verstoß gegen geltende Rechtsvorschriften.
Also auch hier: Bloggen, ja, aber…
Fehlt mir also nur nach das innenministerium… die haben sich noch nicht gemeldet… dabei wärs bei denen am interessantesten. Wenn die Ihren Erlass nciht finden, sollt man da mal eine Online-Durchsuchung anregen 😉
Sind die Online-Durchsuchungen also doch für was gut! 😉